Auszug aus den Statuten der FDP Bezirk Dietikon

3.3 Delegiertenversammlung
§ 7 Die Delegiertenversammlung besteht aus:


Jede Ortspartei und die Jungfreisinnige Partei haben neben ihrer Präsidentin oder
ihrem Präsidenten Anspruch auf zwei Sitze in der Delegiertenversammlung.
Ortsparteien mit über 100 Mitgliedern können für je 50 weitere Mitglieder je einen
weiteren Sitz beanspruchen. Jeweils Ende Januar bestimmt der Vorstand aufgrund
der gemeldeten Mitgliederzahl im FDP-Adressix die Anzahl ihrer Delegierten.