Auszug aus den Statuten der FDP Bezirk Dietikon
3.3 Delegiertenversammlung
 § 7 Die Delegiertenversammlung besteht aus:
 Jede Ortspartei und die Jungfreisinnige Partei haben neben ihrer Präsidentin oder
 ihrem Präsidenten Anspruch auf zwei Sitze in der Delegiertenversammlung.
 Ortsparteien mit über 100 Mitgliedern können für je 50 weitere Mitglieder je einen
 weiteren Sitz beanspruchen. Jeweils Ende Januar bestimmt der Vorstand aufgrund
 der gemeldeten Mitgliederzahl im FDP-Adressix die Anzahl ihrer Delegierten.