Auszug aus den Statuten der FDP Kanton Zürich

Art. 6 Delegiertenversammlung

3 Jede Ortspartei und Sektion hat Anspruch auf mindestens einen Sitz in der Delegiertenversammlung sowie pro 50 Mitglieder auf je einen weiteren Sitz. Die Geschäftsstelle ermittelt jeweils per 31. Januar aufgrund der Meldungen der Mitgliederzahlen der Ortsparteien und Sektionen die Anzahl der Delegierten.
Die Ortsparteien und Sektionen wählen die Delegierten und Ersatzdelegierten.