Juso- "Initiative für eine Zukunft"

Die Erbschaftssteuerinitiative der Juso

Die «Initiative für eine Zukunft» - so ihr irreführende Name – will eine soziale Klimapolitik finanzieren durch die Einführung einer nationalen Erbschaftssteuer von 50 Prozent auf Vermögen von über 50 Millionen Franken.

Die Gründe der Juso

Die Initianten stören sich daran, dass die Kosten der aktuellen Klimapolitik von der Bevölkerung bezahlt werden soll. Sie sind der Meinung, dass die jahrzehntelangen Profiteure der Klimakrise die Zeche zu bezahlen hätten. Sind denn die Wohnungsmieter, Autofahrer und Flugpassagiere in ihrer Gesamtheit nicht die grössten Luftverschmutzer? Sollen sie verschont werden, obwohl sie sich nicht um das Thema kümmerten und eine raschere Umstellung gefordert haben?

Warum so radikal?

Am 9. Februar 2025 scheiterte die Umweltverantwortungsinitiative der Jungen Grünen mit einem Stimmenanteil 70%. Bei dieser Initiative hätten alle Schweizer ihren Lebensstil einschränken müssen.

So klar die Forderung der Juso-Initiative …

Die im letzten Sommer eingereichte Erbschaftssteuerinitiative der Jungsozialisten zielt hingegen auf eine sehr kleine Minderheit von Reichen und Superreichen. Geht es nach den Vorstellungen der Juso, sollen sie bei Erbschaften über 50 Millionen Franken die Hälfte dem Staat abliefern. Mit den Einnahmen solle der Klimawandel sozialverträglich bekämpft werden, so die Initianten.

… so klar deren schädlichen Auswirkungen

Wer so viel Geld hat, dem tut diese Steuer doch nicht weh! Wer so reich ist, der hat das Geld doch griffbereit auf einem Bankkonto oder in einer prall gefüllten Schatulle! Weit gefehlt. Familienunternehmen haben ihr Vermögen in ihre Firma investiert und liegt nicht verfügbar auf einem Bankkonto. Rund ein Drittel aller Swissmem-Mitglieder wären von der Initiative betroffen. Für sie gibt es die Alternativen, ihren Firmensitz ins Ausland zu verlegen, die Firma einem Investor zu verkaufen oder sie in anderer Form weiterzuführen.

Die Verunsicherung bei den Familienunternehmen ist gross. Manche Unternehmer fühlen sich regelrecht verraten. Sie haben über Generationen eine Firma aufgebaut. Nun will man ihnen dies wegnehmen.

Der Griff nach den Ultrareichen …

Die Juso wollen mit ihrer Initiative die Ultrareichen schröpfen, doch sie treffen die Familienunternehmen. Denn jene Reichen, die ihr Geld in Aktien, Kunst und Jachten angelegt haben, können sich über Nacht nach Monaco oder Dubai absetzen. Dort sind die Steuern schon heute tiefer. Familienunternehmen sind hingegen an die Schweiz gebunden.

… trifft mit der Rückzugsklausel nicht die Anvisierten

Schon kurz nach der Einreichung der Initiative haben Familienunternehmen Abklärungen über einen Wegzug aus der Schweiz eingeleitet. Geld und Arbeitsplätze würden aus der Schweiz abgezogen.

Die weitreichenden Folgen sind auch für Arbeitnehmer verheerend.

In der Schweiz sind 88 % aller Unternehmen Familienunternehmen. An der Schweizer Börse sind 30 % der Unternehmen familiendominiert.

Gegen 65% aller Erwerbstätigen arbeiten in der Schweiz in Familienbetrieben. Kein Wunder sprechen sich auch Gewerkschaftsführer gegen die Initiative aus.

 

Die Juso-Initiative richtet in der ganzen Schweiz einen verheerenden Schaden an, der kein Geld mehr übrig lässt um die von ihr erwartete Finanzierung des Klimawandels zu ermöglichen.

 

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Der Initiativtext:

Die Bundesverfassung1 wird wie folgt geändert:


Art. 129a2 – Zukunftssteuer

Der Bund erhebt zum Aufbau und Erhalt einer lebenswerten Zukunft eine Steuer auf dem Nachlass und den Schenkungen von natürlichen Personen.

Der Bund und die Kantone verwenden den Rohertrag der Steuer zur sozial gerechten Bekämpfung der Klimakrise sowie für den dafür notwendigen Umbau der Gesamtwirtschaft.

Die Steuer wird von den Kantonen veranlagt und eingezogen. Der Rohertrag der Steuer fliesst zu zwei Dritteln dem Bund und zu einem Drittel den Kantonen zu. Die Kompetenz der Kantone, eine Erbschafts- und Schenkungssteuer zu erheben, bleibt unberührt.

Der Steuersatz beträgt 50 Prozent. Nicht besteuert wird ein einmaliger Freibetrag von 50 Millionen Franken auf der Summe des Nachlasses und aller Schenkungen. Die Besteuerung erfolgt, sobald der Freibetrag überschritten ist.

Der Bundesrat passt den Freibetrag periodisch der Teuerung an.


Art. 197 Ziff. 153

15Übergangsbestimmungen zu Art. 129a (Zukunftssteuer)

Der Bund und die Kantone erlassen Ausführungsbestimmungen über:

a. die Verhinderung von Steuervermeidung, insbesondere in Bezug auf den Wegzug aus der Schweiz, die Pflicht zur Aufzeichnung von Schenkungen und die lückenlose Besteuerung;

b. die Verwendung des Rohertrags zur Unterstützung des sozial gerechten, ökologischen Umbaus der Gesamtwirtschaft, insbesondere in den Bereichen der Arbeit, des Wohnens und der öffentlichen Dienstleistungen.

Bis zum Inkrafttreten der gesetzlichen Ausführungsbestimmungen erlässt der Bundesrat innert drei Jahren nach Annahme von Artikel 129a durch Volk und Stände die Ausführungsbestimmungen per Verordnung. Die Ausführungsbestimmungen finden auf Nachlässe und Schenkungen, die nach der Annahme von Artikel 129a ausgerichtet werden, rückwirkend Anwendung.

Paul Studer