Individualbesteuerung auch für Verheiratete

Bei der Individualbesteuerung sollen Ehepaare künftig wie unverheiratete Paare besteuert werden und zwei getrennte Steuererklärungen ausfüllen.

Diese einfache und verständliche Forderung war allerdings bitter erkämpft. Mit einer knappen Mehrheit sprach sich der Nationalrat am 25. September 2024 für eine Vorlage aus, die als indirekter Gegenvorschlag zu unserer Volksinitiative galt. Damit konnten sich die FDP-Frauen allerdings nicht abfinden.

Eine Gruppe von FDP-Frauen hat die Debatte über die Steuergerechtigkeits-initiative eingebracht. Was folgte, waren sieben Stunden Diskussion im Nationalrat mit unhaltbaren Vorwürfen an die Frauen, dass sie:

  • die traditionelle Ehe gefährden
  • endlose Diskussionen über «Mein und Dein» auslösen würden
  • nicht die Fähigkeit hätten ihre Finanzen zu verwalten, auch nicht in der Lage seien eine Steuererklärung auszufüllen.

Aber auch die Furcht, dass die Verwaltung die doppelte Menge an Steuererklärungen nicht verarbeiten könne, war ein Argument.

Alles Argumente, die keiner Ernsthaftigkeit standhalten.

Und am Schluss wird ein verwässerter Gegenvorschlag angenommen.

 

Man stelle sich das vor, heute, 2024, sind solche Diskussionen noch Realität!!

 

Natürlich hat die Individualbesteuerung nicht nur Vorteile, denn wie ihr Name sagt, ist sie individuell. Je nach Einkommensverhältnissen muss sie im Einzelfall berechnet werden. Aber das heutige Modell stellt eine Strafe dar, die in dieser Zeit nichts mehr zu suchen hat.

 

Ganz nebenbei, aber nicht weniger wichtig, unterstützt die Steuergerechtigkeitsinitiative die kleinste Zelle unserer Gesellschaft – die Familie, unsere Zukunft!

 

Die Vorlage kommt noch in den Ständerat. Es ist zu hoffen, dass er im heutigen Jahrhundert angekommen ist und unserem Anliegen mehr Respekt entgegen bringt.

 

Paul Studer