28. September 2025 Abstimmungsempfehlung
Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften
Bei dieser Abstimmung geht es eigentlich um 2 Geschäfte:
- Die Abschaffung des Eigenmietwertes (Gesetzesänderung)
- Den Kantonen die Möglichkeit zu geben, eine auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene Liegenschaftssteuer auf Zweitwohnungen zu erheben (Verfassungsänderung)
Wer eine Liegenschaft besitzt und diese selbst nutzt, muss heute den sogenannten Eigenmietwert als Einkommen versteuern. Im Gegenzug können Schuldzinsen und die Kosten für den Unterhalt vom Einkommen abgezogen werden.
Das Parlament hat eine Gesetzesänderung verabschiedet, die die Besteuerung des Eigenmietwerts abschafft und die Abzugsmöglichkeiten einschränkt. Das gilt für Erst- und Zweitliegenschaften.
Gleichzeitig hat es eine Verfassungsänderung beschlossen, die es den Kantonen erlaubt, eine besondere Liegenschaftssteuer auf überwiegend selbstgenutzten Zweitliegenschaften einzuführen.
Weil Verfassungsänderungen von Volk und Ständen angenommen werden müssen, kommt es zu einer Abstimmung über diese besondere Liegenschaftssteuer. Da die Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung mit der Verfassungsänderung rechtlich verknüpft ist, entscheidet die Abstimmung über die ganze Reform.
Folgen bei einem NEIN zur Verfassung:
Wird die besondere Liegenschaftssteuer abgelehnt, so bleibt die Besteuerung des Eigenmietwerts bestehen und es ergibt sich keine Änderung gegenüber der bisherigen Lösung.
Folgen bei einem JA zur Verfassung:
Eigenmietwert
Wer eine Liegenschaft besitzt und diese selbst als Eigenheim nutzt (Eigenheimbesitzende), muss heute bei Bund, Kantonen und Gemeinden den sogenannten Eigenmietwert als Einkommen versteuern. Das gilt für Erst- und für Zweitliegenschaften.
Steuerabzüge
Im Gegenzug können in der Steuererklärung eine Reihe von Abzügen geltend gemacht werden, namentlich für die Kosten des Unterhalts der Liegenschaft und die Schuldzinsen. Zu Letzteren gehören die Zinsen für Hypotheken,
Hohe Hypothekarverschuldung
Weil Schuldzinsen in der Steuererklärung abgezogen werden können, haben private Haushalte einen Anreiz, sich über einen langen Zeitraum hoch zu verschulden.
Hohe Hypothekarschulden bei mittleren Hypothekarzinsen führt mit den vorgeschlagenen Gesetzesänderungen für den Steuerzahler zu höheren Steuern.
Sondersteuer auf Zweitliegenschaften
Die neue Verfassungsbestimmung erlaubt es den Kantonen, eine Sondersteuer auf überwiegend selbstgenutzten Zweitliegenschaften einzuführen. So können insbesondere die stärker betroffenen Tourismuskantone allfällige Mindereinnahmen bei den Zweitliegenschaften kompensieren. Die Verfassungsbestimmung gibt den Kantonen bei der konkreten Ausgestaltung viel Spielraum und trägt damit ihren unterschiedlichen Situationen Rechnung. Zudem können die Kantone die Gemeinden ermächtigen, diese Steuer zu erheben. Die besondere Liegenschaftssteuer könnte separat oder als Zuschlag zu veiner bereits bestehenden Liegenschaftssteuer erhoben werden.
Paul Studer
Abstimmungstext
Bundesbeschluss über die kantonalen Liegenschaftssteuern
auf Zweitliegenschaften
vom 20. Dezember 2024
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft.
nach Einsicht in den Bericht der Kommission für Wirtschaft und Abgaben
des Nationalrates vom 25. Juni 2024¹
und in die Stellungnahme des Bundesrates vom 21. August 2024 ²,
beschliesst:
I
Die Bundesverfassung ³ wird wie folgt geändert:
Art. 127 Abs. ²bis
²bis Die Kantone können bei Liegenschaftssteuern auf überwiegend selbstgenutzten Zweitliegenschaften in den Schranken der Bundesgesetz-
gebung von den Grundsätzen nach Absatz 2 abweichen, sofern der Mietwert
von selbstgenutzten Zweitliegenschaften vom Bund und von den Kantonen
nicht besteuert wird.
II
¹ Dieser Beschluss wird Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet.
² Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.
E-ID-Gesetz
Ausgangslage
Wer sich im Internet bewegt, muss sich unter Umständen ausweisen. Deshalb kam bereits vor einigen Jahren die Idee eines elektronischen Identitätsnachweises auf, einer sogenannten E-ID. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger lehnten die Einführung einer solchen E-ID am 7. März 2021 in einer Volksabstimmung aber ab. Die Gegnerinnen und Gegner kritisierten insbesondere, dass private Anbieterinnen die E-ID herausgeben würden.
Kritik gehört!
Mit dem neuen Gesetz liegt die Verantwortung für die E-ID beim Bund: Er stellt sie aus und betreibt die nötige technische Infrastruktur. Wenn der Bund bei der Ausstellung Daten verarbeitet, speichert er diese auf seinen Rechenzentren in der Schweiz. Damit wird die Gefahr von Missbrauch reduziert. Die E-ID wird auf dem Smartphone in einer elektronischen Brieftasche gespeichert, einer sogenannten Wallet-App. Der Bund stellt eine solche zur Verfügung. Sie heisst swiyu1 und ist barrierefrei, also für alle einfach zu bedienen. Die E-ID kann auch in gewisse andere Apps ausgestellt werden.
Eine Infrastruktur für alle
Andere Behörden und Unternehmen können die Infrastruktur der E-ID ebenfalls nutzen und damit eigene elektronische Nachweise ausstellen. Beispiele dafür sind der elektronische Führerausweis, Ausbildungsdiplome, Mitgliederausweise von Vereinen oder Kundenkarten. Denkbar ist auch, dass die E-ID in Zukunft verwendet werden kann, um analoge Papier- Verfahren auf elektronischem Weg abzuwickeln, zum Beispiel wenn man sich für eine Mietwohnung bewirbt.
Schutz der Daten und der Identität
Zum Schutz vor Identitätsmissbrauch wird die E-ID mit dem Smartphone verknüpft, sodass die E-ID nicht kopiert werden kann. [2] Wer sein Smartphone verliert oder wechselt, muss eine neue E-ID beantragen. Wer die E-ID hat und sie einsetzen will, sieht vorher in der Swiyu-App, ob eine Behörde oder ein Unternehmen vertrauenswürdig ist. Der Bund überprüft regelmässig die Sicherheit des Systems. Er zieht dafür externe Expertinnen und Experten bei. Das E-ID-Gesetz schreibt keine bestimmte Technologie vor. Entsprechend kann der Bund die Infrastruktur und die E-ID laufend an die neusten Sicherheitsstandards und Technologien anpassen.
Minimale Datenbekanntgabe
Behörden und Unternehmen dürfen nur diejenigen Daten abfragen und speichern, die für die jeweilige Nutzung wirklich nötig sind. Die Nutzerinnen und Nutzer von elektronischen Nachweisen haben die Kontrolle darüber, wem sie welche Daten bekanntgeben. Beim Kauf von Produkten mit Altersvorgaben ist beispielsweise ein Altersnachweis erforderlich. Das heisst, es wird nur bekanntgegeben, dass die betreffende Person das nötige Mindestalter hat. Rückschlüsse auf die Person sind in diesem Fall für Behörden und Unternehmen nicht möglich. [3]
Nutzung ist freiwillig und kostenlos
Alle Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz sowie Auslandschweizerinnen und -schweizer können die E-ID beantragen. Es gibt aber keine Verpflichtung, die E-ID zu nutzen. Der Bund bietet sämtliche Dienstleistungen weiterhin auch analog an. Es bräuchte eine Gesetzesänderung, wenn man die E-ID in Zukunft in gewissen Fällen für obligatorisch erklären möchte. Darüber entscheidet das Parlament und dagegen könnte das Referendum ergriffen werden. Die E-ID ist Teil des Service public und nicht gewinnorientiert. Sie kann online gratis beantragt werden. An einem Schalter, zum Beispiel in einem Passbüro, können die Kantone eine Gebühr für die Personenidentifikation verlangen. Diese Identifikation ist nötig, um die E-ID zu erhalten. Die Nutzung der E-ID ist kostenlos.
Gemeinsam erarbeitet
Der Bund hat die E-ID im Dialog mit interessierten Personen aus Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Wirtschaft entwickelt. Das gemeinsame Ziel war immer, eine demokratisch abgestützte, freiwillige, sichere und einfach bedienbare Lösung für alle zu finden. Der Bund hat regelmässig über den Stand der Arbeiten berichtet und Rückmeldungen aus Bevölkerung, Wissenschaft und Wirtschaft aufgenommen. In einem gemeinsamen Prozess suchten die Beteiligten nach den besten technischen Lösungen und prüften deren Anwendung in der Praxis. So beispielsweise im Rahmen des Pilotprojekts «Elektronischer Lernfahrausweis» im Kanton Appenzell Ausserrhoden. Die Kosten für die Entwicklung sowie den Betrieb der E-ID und der Infrastruktur für die Jahre 2023 – 2028 belaufen sich auf rund 180 Millionen Franken. Wenn die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Vorlage zustimmen, kann die E-ID frühestens Mitte 2026 eingeführt werden.
Energiegesetz
Energiegesetz (EnerG) (Änderung vom 27. Januar 2025; Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel)
Die Zürcher Stimmberechtigten haben 2022 den Klimaschutz in die Kantonsverfassung aufgenommen. Ziel ist die Treibhausgasneutralität («Netto-Null») bis 2050. Mit der Änderung des Energiegesetzes soll dieser Verfassungsauftrag gesetzlich verankert werden.
Der vom Regierungsrat verfasste Gesetzesentwurf wurde vom Kantonsrat in wesentlichen Punkten verändert. Unter anderem soll die Klimaneutralität bereits 2040 erreicht werden. Der Regierungsrat steht hinter den grundsätzlichen Anliegen des Klimaschutzes, lehnt die vom Kantonsrat eingebrachten Änderungen in dieser Form jedoch ab.
Warum Ja?
Was sind die Argumente des Kantonsrates für die Vorlage?
- Der Klimawandel ist eine der grössten Herausforderungen unserer Zeit. Um Hitzewellen oder Hochwasser einzugrenzen, braucht es rasche und wirksame Massnahmen.
- Auch der Kanton Zürich steht in der Verantwortung, seinen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Er tut dies im eigenen Interesse, denn die Schweiz ist vom Klimawandel stark betroffen.
- Investitionen in den Klimaschutz fördern Innovationen und bieten Entwicklungschancen. Erste Erfolge zeichnen sich ab: So sind zum Beispiel fast alle neu installierten Heizungen klimaneutral und der Anteil der Elektrofahrzeuge nimmt stetig zu.
Warum Nein?
Was sind die Argumente des Regierungsrates und einer Minderheit des Kantonsrates gegen die Änderung des Energiegesetzes?
- Auch der Regierungsrat will genauso wie der Bund die Treibhausgasneutralität bis spätestens 2050 erreichen – setzt aber auf eine flexible Klimapolitik.
- Die vom Kantonsrat zusätzlich im Gesetz verankerten Massnahmen bringen administrativen Mehraufwand, ohne dass ein messbarer Nutzen für die Klimaziele erzielt wird.
- Eine Minderheit des Kantonsrates hält es für gänzlich unrealistisch, die Klimaneutralität bis 2040 umzusetzen. Um dieses Ziel zu erreichen, müsste komplett auf Verbrennungsmotoren verzichtet werden. Auch befürchtet sie hohe Kosten, die zulasten der Bevölkerung und der Wirtschaft gehen.