24. November 2024 Abstimmungsempfehlungen
Eidg. Vorlagen
Bundesbeschluss über den Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen
JA
Änderung des Obligationenrechts
(Mietrecht: Untermiete)
JA
Änderung des Obligationenrechts
(Mietrecht: Kündigung wegen Eigenbedarfs)
JA
Änderung des Bundesgesetztes über die Krankenversicherung (KVG)
(Einheitliche Finanzierung der Leistungen)
JA
Zu den Detailinformationen:
Bundesbeschluss über den Ausbauschritt 2023 für Nationalstrassen
Bevölkerung und Wirtschaft sind auf moderne und leistungsfähige Verkehrsinfrastrukturen angewiesen. Deshalb investiert der Bund laufend in das Schienen- und Strassennetz. Da sich der Verkehr auf den Nationalstrassen seit 1990 mehr als verdoppelt hat, kommt es an verschiedenen Stellen regelmässig zu Stau. In der Folge weichen Lastwagen und Autos auf Strassen aus, die durch Dörfer und Wohnquartiere führen. Dieser Ausweichverkehr reduziert die Sicherheit und Lebensqualität der Bevölkerung. Bund und Kantone haben den Auftrag, dagegen Massnahmen zu treffen. Dazu gehört es, Engpässe im Nationalstrassennetz durch punktuelle Ausbauten zu beseitigen.
Nebst den Kosten von 4,9 Milliarden Franken entstehen auch Eingriffe in Natur und Umwelt und es resultiert ein Landverbrauch von 0,53 Quadratkilometern. Lässt sich das rechtfertigen?
- Die jährlich anfallenden 48'000 Staustunden verursachen erhebliche Kosten.
- Der Ausweichverkehr durch Dörfer und Wohngebiete führt zu höheren Lärm- und Abgasbelastungen.
- Für den Spurausbau benötigtes Land wird den Eigentümerinnen und Eigentümern voll entschädigt. Die beanspruchten Flächen, die für die Landwirtschaft besonders wichtig sind (sogenannte Fruchtfolgeflächen), werden kompensiert. Eingriffe in die Umwelt werden mit Ersatzmassnahmen und Renaturierungen ausgeglichen, beispielsweise durch Aufforstung.
Die Gegner verlangen eine zukunftsfähige Verkehrsplanung mit Augenmass- aber ohne Ideen. Toll! Aber wann beginnt die Zukunft? – Also nur verhindern ohne realistische Lösungen.
Sie vergessen auch, dass mit der laufenden Zunahme der E-Autos der Strassenverkehr immer sauberer wird, ganz nach den Vorgaben der Grünen-Politiker.
Die Kosten für den geplanten Ausbau sind zwar unbestritten beträchtlich und in der momentanen Situation, wo man das Gefühl hat, für alles fehle das Geld, auf den ersten Blick befremdend. Das ist aber gottlob nicht so: die Finanzmittel stehen in einem Fonds – der durch die Automobilisten geäufnet wurde – zur Verfügung.
Für unseren Wohlstand brauchen wir ein gut funktionierendes Transportnetz für Menschen und Waren. Wer das heutige System infrage stellt ist gefordert, realistische Lösungsvorschläge anzubieten.
Das futuristisch anmutende Cargo sous terrain (CST) wäre dafür ein Ansatz in die richtige Richtung. Bis ein solches System in Betrieb genommen werden kann, ist der nun vorgeschlagene Ausbauschritt schon längst refinanziert.
Fazit:
Bleiben wir auf dem Boden der Realität, lassen wir den Verkehr rollen und sagen JA zur Vorlage.
Paul Studer
Änderung des Obligationenrechts
(Mietrecht: Untermiete)
Nach geltendem Recht darf eine Wohnung oder ein Geschäftslokal ganz oder teilweise untervermietet werden. Es gibt nur drei Verweigerungsgründe:
- Der Untervermieter legt die Bedingungen der Untermiete nicht offen
- Die Bedingungen sind im Vergleich zum Hauptmietvertrag missbräuchlich (Höhe des Untermietzinses)
- Dem Vermieter entstehen wesentliche Nachteile (andere Mieter werden gestört, z.B. Lärm oder Überbelegung)
Neu:
Die neue Regelung soll solche Missbräuche verhindern. Wer Räume untervermieten will, muss ein schriftliches Gesuch stellen, das vom Vermieter schriftlich genehmigt wird. Beide Akten müssen handschriftlich oder qualifiziert elektronisch signiert sein, das gilt auch für Änderungen.
Neu kommt hinzu, dass ein Vermieter eine Untermiete die mehr als zwei Jahren dauern soll, verweigern kann.
Die im Gesetz genannten Verweigerungsgründe sind nicht mehr abschliessend, sondern mit dem Wort «insbesondere» ergänzt um mögliche (noch unbekannte) Sachverhalte einbringen zu können.
Mit Falschangaben riskieren die Mieter heute schon die Kündigung.
Wenn die Gegner behaupten, dass die Einschränkung der Untermiete Hunderttausende trifft, wirft das ein äusserst negatives Bild auf die Untervermieter.
Attraktiver Wohnraum wird öfters auch als "AirBNB" untervermietet, was bei Wohnungssuchenden für Irritation sorgt.
Fazit:
Die Einschränkungen zur Untervermietung trifft nur diejenigen, die mit ihrem Mietobjekt missbräuchlich hohe Mietzinsen verlangen oder mit ihren Untermietern die andere Mieterschaft stören.
Aus all diesen Gründen empfehlen wir, ein JA in die Urne zu legen.
Paul Studer
Änderung des Obligationenrechts
(Mietrecht: Kündigung wegen Eigenbedarfs)
Zur generellen Eigentumsgarantie der Bundesverfassung gehört im Prinzip auch, dass man vermietete Liegenschaften bei Bedarf selber nutzen kann.
Es ist aber oft schwierig, die Dringlichkeit des Eigenbedarfs nachzuweisen, so dass betroffene Vermieter zum Teil noch Jahre auf die Eigennutzung verzichten müssen.
Die vom Parlament beschlossene Gesetzesrevision spricht nicht mehr vom «dringlichen», sondern nur noch von «bedeutenden» und «aktuellen» Gründen des Eigenbedarfs bei «objektiver Beurteilung».
Damit Eigentümerinnen und Eigentümer den Eigenbedarf einfacher und schneller geltend machen können, werden mit der Vorlage die Voraussetzungen dafür geändert. Neu genügt es, wenn ein bedeutender und aktueller Eigenbedarf gegeben ist. Das kann die Eigentümerin oder der Eigentümer leichter nachweisen.
Hier ist denn auch der Ansatzpunkt der Gegner: Eigenbedarf werde von Vermietern oft geltend gemacht um das Mietobjekt teurer weiter zu vermieten. Wie weit das tatsächlich zutrifft ist nicht belegbar, aber solche Fälle sind leider nicht von der Hand zu weisen.
Fazit::
Beim heute geltenden «dringenden Eigenbedarf» kann es zu langen Rechtsverfahren kommen, was mit dem angepassten Gesetzestext nicht mehr möglich sein soll. Die Interessen der Mieter sind weiterhin geschützt: es muss den Mietern der Schaden ersetzt werden, der durch die frühere Kündigung entsteht.
Ein JA ist im Sinne der Eigentumsgarantie gegeben.
Paul Studer
Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG)
(Einheitliche Finanzierung der Leistungen)
Wegen der wachsenden Gesundheitskosten sind in den letzten Jahren die Krankenkassenprämien stark gestiegen. Ein Grund dafür ist, dass die Gesundheitsleistungen nicht einheitlich finanziert werden. Dadurch entstehen Fehlanreize: Es gibt unnötig viele stationäre Behandlungen, obwohl ambulante Behandlungen oft medizinisch sinnvoller und günstiger wären.
Dank des medizinischen Fortschritts können heute immer mehr Behandlungen ambulant erfolgen, also ohne Übernachtung in einem Spital. Das ist wünschenswert, weil ambulante Behandlungen medizinisch häufig sinnvoller und meistens günstiger sind. Für die Patientinnen und Patienten fällt die Übernachtung im Spital weg. Und das Pflegepersonal hat weniger Nachtschichten und regelmässigere Arbeitszeiten.
Das heutige Finanzierungssystem bremst die Verlagerung vom stationären zum ambulanten Bereich. Für Krankenkassen ist es momentan zu wenig attraktiv, ambulante Behandlungen zu fördern, denn sie müssen diese allein finanzieren. Bei stationären Leistungen hingegen müssen sich die Kantone zu mindestens 55 Prozent an den Kosten beteiligen. Das macht stationäre Behandlungen für die Krankenkassen finanziell oft attraktiver.
Das Parlament will diese Fehlanreize korrigieren und hat deshalb eine Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung beschlossen: Mit einer einheitlichen Finanzierung sollen alle Leistungen nach demselben Verteilschlüssel finanziert werden – egal ob sie ambulant, stationär oder im Pflegeheim erbracht werden. Die Kantone übernehmen immer mindestens 26,9 Prozent und die Krankenkassen höchstens 73,1 Prozent der Kosten. Da Kantone und Krankenkassen neu alle Leistungen gemeinsam finanzieren, steigt für beide der Anreiz, die jeweils medizinisch sinnvollste und günstigste Behandlung zu fördern. Dies soll die Verlagerung von stationären hin zu ambulanten Leistungen beschleunigen.
Reform soll Prämienzahlende entlasten
Werden heute Behandlungen ambulant statt stationär durchgeführt, so geht dies allein zulasten der Krankenkassen und damit der Prämienzahlenden. Deshalb sind in den letzten Jahren die Prämien deutlich stärker gestiegen als die Beiträge der Kantone an die Kosten der Gesundheitsleistungen. Mit der einheitlichen Finanzierung beteiligen sich auch die Kantone an den zunehmenden Kosten der ambulanten Behandlungen. Das soll dazu führen, dass die Prämien weniger stark steigen.
Sparpotenzial ausschöpfen
Die Verlagerung hin zu meist günstigeren ambulanten Behandlungen und die bessere Koordination der Behandlungen dämpfen das Kostenwachstum. Das Sparpotenzial der Reform beträgt schätzungsweise bis zu 440 Millionen Franken pro Jahr.
Dämpfung des Prämienanstieges.
In den letzten Jahren hat der Anteil der Gesundheitskosten, der mit Prämien finanziert wird, stetig zugenommen. Dies belastet kleine und mittlere Einkommen besonders. Mit der Reform beteiligen sich die Kantone wenig mehr an den Kosten. Damit wird der Prämienanstieg kaum gedämpft. Die Hoffnung liegt eindeutig auf der Verschiebung zu vermehrt ambulanten Behandlungen.
Fazit:
Mit der Krankenkassenreform dürfen keine Prämiensenkungen erwartet werden, aber es sollen Massnahmen getroffen werden, die künftige Prämienanstiege verhindern.
Ein JA ist ein klares Bekenntnis zu einem optimalen Gesundheitswesen, aber mit den finanziell günstigsten Ressourcen.
Paul Studer