Abstimmung 3. März 2024

Änderung der Kantonsverfassung

Kantonale Vorlage

Mit einer Änderung der Kantonsverfassung sollen zusätzliche Voraussetzungen für die Wählbarkeit von Richterinnen und Richtern an die obersten kantonalen Gerichte festgelegt werden können. Auch Ausnahmen von der Wohnsitzpflicht sowie die Amtsdauer können dadurch geregelt werden. Der Kantonsrat hat solche Änderungen teilweise bereits auf Gesetzesstufe beschlossen. Damit sie in Kraft treten können, bedarf es zusätzlich dieser Verfassungsänderung.

Die FDP empfiehlt Ihnen ein JA in die Urne zu legen.

 

 

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Übersicht zu den Abstimmungsvorlagen

1. Initiative für eine 13. AHV-Rente

NEIN

2. Renteninitiative

JA

3. Änderung der Kantonsverfassung

JA

4. Anti-Chaoten-Initiative

JA zur Initiative, JA zum Gegenvorschlag, Stichentscheid B

5. Uferinitiative

NEIN

6. Pistenverlängerung am Flughafen Zürich

JA

7. Baukredit für das Seniorenzentrum "Im Morgen"

JA

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Initiative für eine 13. AHV-Rente

Eidgenössische Vorlage

Die Schweiz hat ein Luxusproblem das sie teuer zu stehen kommen könnte.

Am 3. März stimmen wir über eine 13. AHV-Rente ab. Wie der Name sagt, sind alle Rentnerinnen und Rentner von diesem Geldsegen betroffen. Dass diese Begünstigten ein JA in die Urne legen ist für sie verlockend. Die Folgen dieses Geldsegens müssen sie nicht verantworten und wer ist schon dagegen, wenn ihm der Staat grosszügig Geld überweist. Und was der Staat einmal zugesprochen hat, ist äusserst schwierig wieder zurück zu nehmen. Wer bereits Ergänzungsleistungen bezieht, dem darf diese Leistung nicht gekürzt oder abgesprochen werden.

Sinnvoller wäre, denjenigen Rentenbezügern, die nachweislich eine ungenügende Rente beziehen, mit den schon heute bestehenden Ergänzungsleistungen nachzubessern um auch dieser Bevölkerungsgruppe  ein besseres Leben zu ermöglichen.

Das Initiativkomitee begründet sein Anliegen mit dem Hinweis, dass viele Seniorinnen und Senioren mit der AHV nicht über die Runden kommen und auf eine höhere AHV-Rente angewiesen seien, weil z.B. die BVG-Rente nicht der Teuerung angepasst wird. Diese Aussage muss relativiert werden: das Bundesamt für Statistik weist im Jahr 2021 für die Altersgruppe der über 65-jährigen eine Altersarmut von 15,4% aus. Dieser Wert blendet aber allfälliges Vermögen aus. Dies ist aber für eine 13. AHV-Rente von zentraler Bedeutung, denn sie schüttet ja nur mehr Geld aus, keine anders geartete Unterstützung.  Wird nun das Vermögen mitberücksichtigt, sinkt die Armutsquote in der gleichen Statistik auf nur noch 2,9%. 97% der Rentnerinnen und Rentner profitieren ohne Not von dem Geldsegen, den die Erwerbstätigen mit Entbehrungen mitfinanzieren müssen.

Wenn die Senioren zu höheren Renten kommen, fliesst das Geld über den Konsum wieder in die Wirtschaft. Davon kann man zwar ausgehen, aber das Geld fehlt den Erwerbstätigen, da diese mit Lohnabzügen oder höheren Steuern die Renten finanzieren müssen. Somit profitiert die Wirtschaft per Saldo nicht. Zusätzlich wird die Bundeskasse schon im 1. Jahr mit rund 700 Mio. CHF belastet.

Da die AHV Umlagefinanziert ist, müssen die Rentenbezüger für die finanziellen Verbesserungen nicht aufkommen.

Bei Abstimmungen ist der Anteil der über 50-jährigen immer in der Mehrheit, die zahlende Mehrheit aber immer in der Minderheit, was ein störendes Merkmal unseres hochgehaltenen Demokratieverständnisses ist.

Das Initiativkomitee wirft den Gegnern Angstmacherei bezüglich Finanzierung vor. Tatsache ist aber, dass die Initianten eine Armutssituation beschwören die es so gar nicht gibt.

Die beiliegende Glosse der NZZ zeigt eine mögliche Diskussion unter Rentnern.

Die FDP empfiehlt Ihnen ein NEIN in die Urne zu legen.

 

 

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Renteninitiative der Jungfreisinnigen

Eidgenössische Vorlage

Die Renteninitiative will keinen Abbau der bisherigen Leistungen. Weil wir aber immer älter werden und die geburtenstarken Jahrgänge bald rentenberechtigt werden, ist die Finanzierung der  AHV für alle Jahrgänge von grosser Wichtigkeit, denn Nichtstun heisst Schuldenfiasko.

Das AHV-Defizit beträgt im Jahr 2045 bereits 12 Mrd. Franken. Das ist doppelt so viel wie der Bund 2021 für das Aufgabengebiet Bildung und Forschung ausgegeben hat oder drei Mal das Armeebudget.

Die AHV-Renten werden zu etwa ¾ aus den Lohnabzügen der Erwerbstätigen finanziert, der Rest wird von der Mehrwertsteuer und aus andern Steuergeldern finanziert. Aus folgenden Gründen verschlechtert sich die Finanzierung:

  1. Höhere Lebenserwartung: 1948 betrug sie 77 Jahre, heute sind es etwa 87 Jahre.
  2. Abnahme der Erwerbstätigen: 1948 zahlten 3,4 Erwerbstätige während 13 Jahren für 1 Rentner, heute sind es 1,8 Erwerbstätige die während 24 Jahren für 1 Rentner einzahlen.

Diese beiden Entwicklungen verschärfen sich in den kommenden Jahren. Die geburtenstarken Babyboomer-Jahrgänge gehen in Pension. Die Geburtenrate sank von rund 2,5 Kindern je Frau im Jahr 1948 auf noch 1,3 Kinder im Jahr 2020. Weniger Kinder fördern den Wohlstand, aber fehlende Kinder zahlen keine Renten.

Aufgrund dieser Entwicklung steigen die Schulden der AHV bis 2045 auf rund 12 Mrd. Franken.

Die Initiative sieht 2 Schritte für die Rentenalterserhöhung vor:

  1. Von 2028 bis 2033 wird das Rentenalter schrittweise auf 66 Jahre erhöht.
  2. Ab 2034 erfolgt die Bindung an die Lebenserwartung. Wird das Rentenalter pro Jahr um 1 Monat erhöht, so erreichen wir im Jahr 2045 das Rentenalter mit 67 Jahren.

Diese moderaten Schritte ermöglichen gemäss Berechnungen der UBS eine vollständige Finanzierung der AHV.

 

Die Altersarbeitslosigkeit ist schon heute kein Schreckgespenst mehr:

Die Arbeitslosenqute lag im Jahr 2022 bei den 50-64-jährigen bei 2,1%, bei den 25-49-jährigen lag sie bei 2,2%.

Die FDP empfiehlt Ihnen ein JA in die Urne zu legen.

 

 

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Anti-Chaoten-Initiative

Kantonale Vorlage

A   Initiative

Worum geht es?

Die Anzahl an unbewilligten und gewalttätigen Demonstrationen steigt im Kanton Zürich stetig. Die Kosten werden von der Allgemeinheit getragen. Gleichzeitig leiden die Menschen im Kanton Zürich durch Einschränkungen und Blockaden unter den Chaoten. Ausserdem muss die sowieso bereits stark ausgelastete Polizei unzählige Einsatzstunden dafür aufbringen.

Wir wollen endlich gegen diese Missstände vorgehen – deswegen haben wir die Anti-Chaoten-Initiative lanciert

Am 3. März 2024 werden wir im Kanton Zürich nun über die «Anti-Chaoten-Initiative» abstimmen.

Was fordern wir?

Die Anti-Chaoten-Initiative stellt vier Kernforderungen:

  • Demonstrationen sollen grundsätzlich einer Bewilligungspflicht unterliegen;
  • Teilnehmer und Organisatoren von unbewilligten und gewalttätigen Demonstrationen sollen die verursachten Kosten (Einsatzkosten/Sachschäden) selbst tragen müssen;
  • Wer eine bewilligte Demonstration stört (z.B. durch Gewaltausübung) soll die entstehenden Einsatzkosten ebenfalls mittragen müssen;
  • Die Kosten für Räumungen von besetzten Liegenschaften sind beteiligten Personen und Organisationen zu verrechnen.

Warum braucht es die Anti-Chaoten-Initiative?

Insbesondere die Stadt Zürich ist zum Paradies für gewalttätige Chaoten geworden. Dazu einige Zahlen:

  • 2021 fanden in der Stadt Zürich 360 Demonstrationen/Kundgebungen statt – ein Drittel davon unbewilligt;
  • Im Zeitraum von 2015-2022 sind dabei Einsatzkosten von fast 24'000'000.- entstanden (wobei die jährlichen Kosten in diesem Zeitraum um 44% gestiegen sind);
  • In den Jahren 2021 + 2022 wurden dabei 73'702 Einsatzstunden der Stadtpolizei Zürich verursacht.

Selbst bei einfachen Behördengängen müssen die Bürger Gebühren bezahlen – gleichzeitig müssen sich gesetzeswidrig handelnde, gewalttätige Chaoten nicht an den von ihnen verursachten Kosten beteiligen.

Diese Kosten werden von den Steuerzahlern bezahlt, welche gleichzeitig auch noch die Einschränkungen von Strassenverkehr und ÖV sowie die Sachschäden in Kauf nehmen müssen.

 

B   Gegenvorschlag

Für den Kantonsrat und den Regierungsrat ist die Initiative zu unpräzise, weil sie einen zu grossen Kreis von Personen und Organisationen bei der Kostenpflicht umfasst und damit Probleme für die Umsetzung schafft.

Die FDP empfiehlt Ihnen, für die Initiative ein JA in die Urne zu legen.

Die FDP empfiehlt Ihnen, auch für den Gegenvorschlag ein JA in die Urne zu legen.

Sollte die Initiative und der Gegenvorschlag vom Volk angenommen werden, empfiehlt Ihnen die FDP ein JA für den Gegenvorschlag B einzulegen.

 

 

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Uferinitiative

Kantonale Vorlage

Die Uferinitiative verlangt die Umsetzung eines durchgehenden Uferweges um den Zürichsee.

Es gibt keinen guten Grund zur Annahme der Initiative:

  • Da rund die Hälfte des Seeuferwegs (26 km) bereits gebaut ist und der Uferweg auf weiteren 12,4 km auf dem Trottoir entlang der Seestrasse verläuft, bestehen lediglich auf 12,6 km noch Lücken. Dafür sollen nun eine halbe Milliarde Franken bereitgestellt werden, das sind etwa 40'000 Franken pro Wegmeter.
  • Die Ufer des Zürichsees werden bereits heute stark beansprucht, der Dichtestress wird zunehmen. Ein durchgehender Uferweg, wie ihn die Uferinitiative fordert, gefährdet wertvolle, bestehende Lebensräume von Tier- und Pflanzenwelt. Zwar behaupten die Befürworter der Initiative, gleichzeitig mit der Realisierung des Uferwegs die Ökologie am See aufzuwerten. Doch das ist ein eklatanter Widerspruch zum zu erwartenden grossen Aufkommen auf dem Uferweg.
  • Die Umsetzung eines durchgehenden Uferwegs würde zwangsweise zu Enteignungen führen und damit einen Grundpfeiler unserer freien demokratischen Gesellschaft verletzen. In der Bundesverfassung steht geschrieben: «Das Eigentum ist gewährleistet.». 

Die FDP empfiehlt Ihnen ein NEIN in die Urne zu legen.

 

 

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Pistenverlängerung am Flughafen Zürich

Kantonale Vorlage

Die FDP des Kantons Zürich hat die Beratungen zur Verlängerung der beiden Pisten eng begleitet und sich Ende August 2023 für eine Zustimmung ausgesprochen.

  • Dank der Verlängerungen kann die Sicherheitsmarge im Flugbetrieb erhöht werden.
  • Die Pistenverlängerungen wirken stabilisierend, indem mehr Verlässlichkeit bei allen Wetterlagen erzielt wird und damit weniger Verspätungen anfallen. Dies führt folgerichtig im Tagesverlauf zu weniger Verspätungen, die in der dafür reservierten Abendstunde abgebaut werden müssen.  Dank der Optimierung erhält die Bevölkerung bessere Gewähr für die Einhaltung der Nachtruheverordnung. 

Zwischen Pistenlänge und Anzahl der Flugbewegungen gibt es keinen Zusammenhang und auch mit verlängerten Pisten können weder Lande- noch Startkapazitäten ausgebaut werden.

Die FDP empfiehlt Ihnen ein Ja in die Urne zu legen.

 

 

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Baukredit Seniorenzentrum "Im Morgen"

Kommunale Vorlage

Seit 1998 steht das Altersheim «Im Morgen» zur Diskussion. Waren es ursprünglich Sanierungsmassnahmen, kamen später Erweiterungen und neue Konzepte hinzu. Sie alle kamen nie über ein Planungsstadium hinaus und erlitten auf unterschiedlichen Stufen Schiffbruch.

Nun haben wir im Frühling 2021 dem Planungskredit für den Neubau des Seniorenzentrums«Im Morgen» in Weiningen mit überwältigendem Mehr zugestimmt.

In den letzten zwei Jahren wurde ein Projekt erarbeitet, das im Hinblick auf ein Alters- und Pflegekompetenzzentrum der Verbandsgemeinden Oberengstringen, Unterengstringen, Weiningen, Geroldswil und Oetwil a.d.L. wegweisend sein wird. Mit dem Neubau sollen drei Pflege- und Wohnabteilungen inklusive einer neu geschaffenen Demenzstation entstehen.

Das Projekt wurde an verschiedenen öffentlichen Veranstaltungen vorgestellt und ist im Beleuchtenden Bericht bis in alle Einzelheiten beschrieben.

Bei der Finanzierung des Neubauprojekts ist ein wesentlicher Punkt hervorzuheben:

Das neue Alters- und Pflegekompetenzzentrum wird über die Grundtaxen der Bewohnenden finanziert werden. Gemäss den neuen, per 1. Januar 2022 in Kraft getretenen Verbandsstatuten muss sich das Seniorenzentrum selbst finanzieren. Es werden nicht mehr wie früher Steuergelder für den Bau des Zentrums verwendet. Die benötigten finanziellen Mittel wird der Zweckverband am Markt aufnehmen müssen. Einzig wenn aufgrund hoher Abschreibungen während der ersten Betriebsjahre Defizite entstehen würden, müssten die Verbandsgemeinden Deckungsbeiträge leisten

Die Gesamtkosten von CHF 67,7 Mio. wurden von der Baukommission unter Berücksichtigung des von der Zentrumsleitung erstellten Business Case als Kostendach festgelegt. Die Delegierten-versammlung genehmigte den Baukredit am 29. August 2023 grossmehrheitlich und verabschiedete ihn zuhanden der Stimmbevölkerung. Diese darf nun am 3. März 2024 darüber abstimmen.

Die Rechnungsprüfungskommission empfiehlt den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern der Verbandsgemeinden, der Vorlage für den Baukredit für den Neubau des Seniorenzentrums mit dem Kostendach von CHF 67 700 000 (inkl. MWST) zuzustimmen.

Die FDP hat dieses Geschäft ihren Mitgliedern nicht zur Stellungnahme vorgelegt. Aufgrund der Zustimmungen der mit dem Thema vertrauten Delegiertenversammlung und RPK, erachten wir es als zielführend den Baukredit mit einem JA an der Urne zu genehmigen.

Paul Studer